Das neue BMWI-Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen ist ab 7. September verfügbar.
Bei dieser Förderung können Einzelunternehmen bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software & die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen.
Die Förderung beantragen können:
Mittelständische Unternehmen
- aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
- mit 3 bis 499 Beschäftigten,
die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen.
Beispiel: Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Födermodule:
Modul 1: Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software.
Modul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden zielt darauf ab, das für eine nachhaltige Digitalisierung Ihres Unternehmens notwendige Know-how direkt in Ihrem Unternehmen aufzubauen.
Voraussetzungen:
Voraussetzung ist ein Digitalisierungsplan mit den Inhalten:
- Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens.
- Erläuterung der Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen.
- Der aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen (Reifegrad).
- Ziele, welche mit der Investition erreicht werden sollen.
- Darstellung, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Außerdem:
- Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
- Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung ist nach der Größe des antragstellenden Unternehmens gestaffelt. Wer seinen Antrag bis zum 30. Juni 2021 einreicht, kann folgende Zuschüsse erhalten:
- Bis 50 Mitarbeitende: 50 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
- Bis 250 Mitarbeitende: 45 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
- Bis 499 Mitarbeitende: 40 Prozent Förderung (+eventuelle Bonusprozentpunkte)
Für Anträge, die ab dem 01. Juli 2021 eingehen, sinkt die Förderquote in der jeweiligen Kategorie um 10 Prozentpunkte.
Erhöhte Förderquote:
Voraussetzungen:
- Unternehmen hat Sitz in einer strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte)
- Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit /Datenschutz (+5 Prozentpunkte)
- Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 Prozentpunkte) erschließen.
Wenn die drei genannten Punkte erfüllt sind, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Somit können Unternehmen bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.
Maximale Fördersumme:
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 EUR. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000,00 EUR pro Antragsteller.
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 EUR im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Digitalplans und der Beantragung des Förderprogramms.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos über mögliche Vorgehensweisen.